Anschaffung einer Wallbox

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, gemeinnützige Organisationen und Unternehmen, die Stromkunden der Gemeindewerke Wendelstein sind.

Gefördert wird der Neuerwerb von bis zu drei Wallboxen pro Eigentümer bzw. Objekt.

Das Objekt an welchem die Wallbox(en) installiert werden, muss im Gemeindegebiet Wendelstein liegen. Soweit der Antragsteller nicht Eigentümer des Objektes ist, muss dessen Zustimmung bei Antragstellung vorliegen.

Der Zuschussempfänger verpflichtet sich, seinen gesamten Strombedarf an der zu fördernden Lieferstelle für weitere 5 Jahre ab Antragstellung von den Gemeindewerken Wendelstein zu beziehen. Bei einem vorzeitigen Versorgerwechsel ist der Zuschussbetrag komplett zurück zu zahlen.

Es wird nur der Erwerb von bis zu drei Wallbox gefördert. Die Kosten für die Installation werden nicht gefördert.

Eine Förderung für zurückliegende Maßnahmen kann maximal für das vorangegangene Jahr gewährt werden.

Es wird nur ein Zuschuss pro Person bzw. juristischer Person alle 10 Jahre gewährt.

Der Zuschuss der Gemeindewerke Wendelstein für den Erwerb einer Wallbox über die Gemeindewerke Wendelstein oder bei Dritten beträgt 150,00 €. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Sie erfolgt unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Die Förderung wird auf das angegebene Bankkonto überwiesen, eine Barauszahlung erfolgt nicht.

Online Antrag

Antrag zum Download

Sie können den Antrag zudem hier als PDF downloaden.

Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag samt den erforderlichen Nachweisen (Rechnung etc.) können Sie auch per Mail an Gemeindewerke@Wendelstein.de oder per Post an die Gemeindewerke Wendelstein KU, Nürnberger Straße 5, 90530 Wendelstein übermitteln.