Beschaffung von Plug-In - bzw. Stecker - PV Anlagen

Antragsberechtigt sind Privatpersonen und gemeinnützige Organisationen, die an der zu fördernden Lieferstelle Stromkunden der Gemeindewerke Wendelstein sind.

Das Objekt an dem die Anlage installiert wird muss im Gemeindegebiet Wendelstein liegen.

Die Rechnung und der Zahlungsbeleg (Kassenquittung oder Kontoauszug) über den Erwerb der Anlage muss vorgelegt werden.

Die Registrierungsbestätigung aus dem Marktstammregister ist vorzulegen.

Der Zuschussempfänger verpflichtet sich, seinen gesamten Strombedarf an der zu fördernden Lieferstelle für weitere 3 Jahre ab Förderzusage von den Gemeindewerken Wendelstein zu beziehen. Bei einem vorzeitigen Versorgerwechsel ist der Zuschussbetrag komplett zurückzuzahlen.

Eine Förderung für zurückliegende Maßnahmen kann maximal für das vorangegangene Jahr gewährt werden.

Der Zuschuss beträgt 10 % des Kaufpreises, maximal 50,00 €. Der neue Fördersatz gilt ab 01. Oktober 2025.

Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Sie erfolgt unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Die Förderung wird auf das angegebene Bankkonto überwiesen, eine Barauszahlung erfolgt nicht.

Online Antrag

Antrag zum Download

Sie können den Antrag zudem hier als PDF downloaden.

Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag samt den erforderlichen Nachweisen (Rechnung etc.) können Sie auch per Mail info@wendelstein.de, über das Sichere Kontaktformular des Bayernportals oder per Post an den Markt Wendelstein, Schwabacher Str. 8, 90530 Wendelstein übermitteln.