Beschaffung von Lastenrädern und E-Lastenrädern

Antragsberechtigt sind volljährige Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Wendelstein.

Gefördert wird der Neuerwerb von Lastenfahrrädern und Elektro-Lastenrädern.

Der Antragsteller muss Eigentümer und Selbstnutzer des Fahrrads sein.

Bei Leasingfahrzeugen muss der Antragsteller Vertragspartner des Leasingvertrags sein.

Die Rechnung über den Erwerb des Fahrrads sowie der Zahlungsbeleg müssen vorgelegt werden. Bei Leasingfahrzeugen ist der vollständige Leasingvertrag in Kopie zusammen mit dem Nachweis der ersten bezahlten Leasingrate vorzulegen.

Die Rechnung muss auf den Eigentümer und Selbstnutzer ausgestellt sein.

Eine Förderung für zurückliegende Maßnahmen kann maximal für das vorangegangene Jahr gewährt werden.

Es wird nur ein Zuschuss pro Person alle 5 Jahre gewährt.

Der Zuschuss für ein Lastenfahrrad beträgt 250,00 €, für ein E-Lastenfahrrad 500,00 €. Bei Leasingfahrzeugen wird der Zuschuss auf 50 % des regulären Fördersatzes reduziert. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Sie erfolgt unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Die Förderung wird auf das angegebene Bankkonto überwiesen, eine Barauszahlung erfolgt nicht.

Online Antrag

Antrag zum Download

Sie können den Antrag zudem hier als PDF downloaden.

Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag samt den erforderlichen Nachweisen (Rechnung etc.) können Sie auch per Mail info@wendelstein.de, über das Sichere Kontaktformular des Bayernportals oder per Post an den Markt Wendelstein, Schwabacher Str. 8, 90530 Wendelstein übermitteln.