Beschaffung von Elektrofahrrädern, Pedelecs und Elektrofahrzeugen

Antragsberechtigt sind volljährige Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Wendelstein.

Gefördert wird der Neuerwerb von Elektrofahrrädern, Pedelecs und reinen Elektrofahrzeugen. Hybrid- und Plug-In-Fahrzeuge werden nicht gefördert.

Bei Elektrofahrzeugen werden auch Tageszulassungen und Vorführwagen gefördert.

Der Antragsteller muss Eigentümer und Selbstnutzer des Fahrzeuges sein.

Bei Leasingfahrzeugen muss der Antragsteller Vertragspartner des Leasingvertrags sein.

Die Rechnung über den Erwerb des Fahrzeuges sowie der Zahlungsbeleg müssen vorgelegt werden. Bei Leasingfahrzeugen ist der vollständige Leasingvertrag in Kopie zusammen mit dem Nachweis der ersten bezahlten Leasingrate vorzulegen.

Die Rechnung muss auf den Eigentümer und Selbstnutzer ausgestellt sein.

Es wird nur ein Zuschuss pro Person alle 5 Jahre gewährt.

Eine Förderung für zurückliegende Anschaffungen kann maximal für das vorangegangene Jahr gewährt werden.

Der Zuschuss für den Erwerb eines neuen Elektro- bzw. Pedelec-Fahrrades beträgt 100,00 €. Der Zuschuss für den Erwerb eines Elektrofahrzeuges beträgt 5 % des Kaufpreises, jedoch höchstens 1.000,00 €. Bei Leasingfahrzeugen wird der Zuschuss auf 50 % des regulären Fördersatzes reduziert.

Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Sie erfolgt unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Die Förderung wird auf das angegebene Bankkonto überwiesen, eine Barauszahlung erfolgt nicht.

Online Antrag

Antrag zum Download

Sie können den Antrag zudem hier als PDF downloaden.

Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag samt den erforderlichen Nachweisen (Rechnung etc.) können Sie auch per Mail info@wendelstein.de, über das Sichere Kontaktformular des Bayernportals oder per Post an den Markt Wendelstein, Schwabacher Str. 8, 90530 Wendelstein übermitteln.