Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel

Antragsberechtigt sind volljährige Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Wendelstein.

Gefördert wird der Erwerb des Deutschland-Tickets, von Zeitkarten, die in Verbindung mit dem VGN Verbundpass gelten (z. B. Abo3, Abo6, Jahresabo, Solo 31).

Gefördert werden nur nicht übertragbare Tickets.

Einzelfahrkarten werden nicht gefördert.

Der Antragsteller muss der Inhaber der Fahrkarten sein.

Sofern von anderen Stellen bereits eine Kostenübernahme erfolgt (z. B. Jobticket), kann keine Förderung durch den Markt Wendelstein gewährt werden.

Eine Förderung für zurückliegende Ticketkäufe kann maximal für das vorangegangene Jahr gewährt werden.

Es wird nur ein Antrag pro Kalenderjahr gefördert. Der geförderte Zeitraum je Kalenderjahr muss mindestens drei Monate betragen. Die Förderung kann jedes Jahr erneut in Anspruch genommen werden.

Zusammen mit dem Förderantrag sind geeignete Nachweise über die Fahrkarten zu erbringen. Dazu zählen etwa der Abovertrag, Zahlungsbelege oder der Verbundpass.

Der Zuschuss beträgt 10 % des Ticketpreises, maximal 100,00 € pro Kalenderjahr. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Sie erfolgt unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Die Förderung wird auf das angegebene Bankkonto überwiesen, eine Barauszahlung erfolgt nicht.

Online Antrag

Antrag zum Download

Sie können den Antrag zudem hier als PDF downloaden.

Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag samt den erforderlichen Nachweisen (Rechnung etc.) können Sie auch per Mail info@wendelstein.de, über das Sichere Kontaktformular des Bayernportals oder per Post an den Markt Wendelstein, Schwabacher Str. 8, 90530 Wendelstein übermitteln.