Umgestaltung von Schottergärten zu insektenfreundlichen Blühflächen

Antragsberechtigt sind Privatpersonen und gemeinnützige Organisationen.

Gefördert wird die Umgestaltung von Steingärten in insektenfreundliche Blühflächen.

Die Pflanzung muss auf einem Grundstück im Gemeindegebiet Wendelstein erfolgen.

Der Förderantrag ist zusammen mit Bildern des Ausgangszustandes vor Beginn der Maßnahme einzureichen.

Nach Abschluss der Maßnahme sind Bilder des Zustandes vorher und nachher, die Rechnungen für die Umgestaltung der Gartenfläche sowie die dazugehörenden Zahlungsbelege einzureichen.

Die Liste über förderfähige, insektenfreundliche Blühpflanzen Sie hier: Pflanzliste förderfähige insektenfreundliche Blühpflanzen.pdf

Soweit der Antragsteller nicht Eigentümer des Objektes ist, muss dessen Zustimmung bei Antragstellung vorliegen.

Eine Förderung für zurückliegende Maßnahmen kann maximal für das vorangegangene Jahr gewährt werden.

Die Entfernung eines wird mit 20 % der entstandenen Kosten, maximal 100,00 €, bezuschusst.

Die Anschaffung und Pflanzung der insektenfreundlichen Blühpflanzen wird mit 50 % der entstandenen Kosten, maximal 250,00 €, gefördert.

Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Sie erfolgt unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Die Förderung wird auf das im Antrag angegebene Bankkonto überwiesen, eine Barauszahlung erfolgt nicht.

Online Antrag

Antrag zum Download

Sie können den Antrag zudem hier als PDF downloaden.

Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag samt den erforderlichen Nachweisen (Rechnung etc.) können Sie auch per Mail info@wendelstein.de, über das Sichere Kontaktformular des Bayernportals oder per Post an den Markt Wendelstein, Schwabacher Str. 8, 90530 Wendelstein übermitteln.