Entsiegelung von Flächen

Antragsberechtigt sind Privatpersonen und gemeinnützige Organisationen, Unternehmen und Freiberufler.

Gefördert wird die Entsiegelung von Flächen (z. B. Asphaltflächen, Pflasterflächen etc.) und die anschließende Herstellung einer unversiegelten Fläche (z. B. Rasen, Schotterrasen, Rasengittersteine, Pflanzbeete usw.) ab einer Mindestfläche von 10 m².

Von der Förderung ausgenommen sind Maßnahmen, die auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung erfolgen.

Die Maßnahme muss auf einem Grundstück im Gemeindegebiet Wendelstein erfolgen.

Der Förderantrag ist zusammen mit Bildern des Ausgangszustandes vor Beginn der Maßnahme einzureichen.

Nach Abschluss der Maßnahme sind Bilder des Zustands vorher und nachher, die Rechnungen für die Umgestaltung der Fläche, die dazugehörenden Zahlungsbelege sowie die Angabe der m² der entsiegelten Fläche einzureichen.

Ein weiterer Zuschuss für die Pflanzung heimischer Hecken und heimischer Obstbäume im Zusammenhang mit der Flächenentsiegelung ist nicht möglich.

Soweit der Antragsteller nicht Eigentümer des Objektes ist, muss dessen Zustimmung bei Antragstellung vorliegen.

Eine Förderung für zurückliegende Maßnahmen kann maximal für das vorangegangene Jahr gewährt werden.

Die Entsiegelung und anschließende Herstellung einer unversiegelten Fläche wird mit 5,00 € je m², höchstens jedoch mit 1.000,00 € je Grundstück gefördert.

Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Sie erfolgt unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Die Förderung wird auf das angegebene Bankkonto überwiesen, eine Barauszahlung erfolgt nicht.

Online Antrag

Antrag zum Download

Sie können den Antrag zudem hier als PDF downloaden.

Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag samt den erforderlichen Nachweisen (Rechnung etc.) können Sie auch per Mail info@wendelstein.de, über das Sichere Kontaktformular des Bayernportals oder per Post an den Markt Wendelstein, Schwabacher Str. 8, 90530 Wendelstein übermitteln.