Fassadenbegrünung

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, gemeinnützige Organisationen, Unternehmen und Freiberufler.

Gefördert werden sowohl bodengebundene als auch wandgebundene Fassadenbegrünungen.

Gefördert werden alle Kosten, die direkt mit der Maßnahme zusammenhängen.

Von der Förderung ausgenommen sind Maßnahmen, die auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung erfolgen.

Der Zuschuss wird nach Beendigung der Maßnahme unter Vorlage der entsprechenden Nachweise (Rechnungen, ggf. Zuschussbescheid Dritter o.ä.) gewährt.

Das Objekt muss im Gemeindegebiet Wendelstein liegen. Soweit der Antragsteller nicht Eigentümer des Objektes ist, muss dessen Zustimmung bei Antragstellung vorliegen.

Eine Förderung für zurückliegende Maßnahmen kann maximal für das vorangegangene Jahr gewährt werden.

Die Begrünung von Fassaden wird mit 25 % der Kosten, maximal 500,00 €, gefördert. Die Förderung erfolgt als einmaliger Investitionszuschuss, der laufende Unterhalt ist nicht förderfähig.

Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Sie erfolgt unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Die Förderung wird auf das angegebene Bankkonto überwiesen, eine Barauszahlung erfolgt nicht.

Online Antrag

Antrag zum Download

Sie können den Antrag zudem hier als PDF downloaden.

Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag samt den erforderlichen Nachweisen (Rechnung etc.) können Sie auch per Mail info@wendelstein.de, über das Sichere Kontaktformular des Bayernportals oder per Post an den Markt Wendelstein, Schwabacher Str. 8, 90530 Wendelstein übermitteln.