Pflanzung heimischer Hecken und heimischer Obstbäume

Antragsberechtigt sind Privatpersonen und gemeinnützige Organisationen.

Gefördert werden neu gepflanzte Hecken aus heimischen Gehölzen sowie die Pflanzung von Obstbäumen.

Gefördert wird auch die Entfernung von Bestandshecken aus nicht heimischen Pflanzen, wenn diese durch eine Hecke aus heimischen Gehölzen ersetzt wird.

Die Entfernung der Hecken wird nur in dem Umfang gefördert, in dem auch eine Heckenneuanpflanzung erfolgt.

Die Entfernung der Bestandshecke darf nur im Zeitraum von 1. Oktober bis 28. Februar erfolgen. Die Anpflanzung einer neuen Hecke ist ganzjährig zulässig.

Bei Hecken muss die Länge der Neupflanzung durchgängig auf eine Länge von mindestens 3 m erfolgen.

Für die Entfernung und Neupflanzung von Hecken wird ein Zuschuss pro Grundstück alle 5 Jahre gewährt.

Für Obstbäume gelten folgende Mindestanforderungen: Halbstamm oder Hochstamm mit Ballen oder Container, 8-10 cm Stammumfang, 3 x verschult.

Nicht gefördert werden Pflanzungen, welche auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung gepflanzt oder entfernt werden.

Zusammen mit dem Förderantrag sind bei Hecken Bilder des Ausgangszustandes einzureichen. Nach Abschluss der Maßnahme sind sowohl für Hecken als auch für Obstbäume Bilder einzureichen.

Der Förderantrag ist zusammen mit den erforderlichen Unterlagen vor Beginn der Maßnahme einzureichen.

Die Entfernung der alten Hecke sowie die Neupflanzung muss durch entsprechende Nachweise (Rechnungen und dazugehörige Zahlungsbelege z. B. Kassenquittung oder Kontoauszug) belegt werden.

Soweit der Antragsteller nicht Eigentümer des Grundstücks ist, muss dessen Zustimmung bei Antragstellung vorliegen.

Die Liste über förderfähige, heimische Hecken finden Sie hier: Pflanzliste förderfähige heimische Hecken.pdf

Ein weiterer Zuschuss für die Entsiegelung von Flächen im Zusammenhang von heimischen Hecken und Ostbäumen ist nicht möglich.

Die Entfernung von Bestandshecken aus überwiegend nicht heimischen Pflanzen wird mit 20 % der entstandenen Kosten, maximal 100,00 €, bezuschusst.

Die Anschaffung und Pflanzung der neuen Hecke aus heimischen Pflanzen wird mit 50 % der entstandenen Kosten, maximal 300,00 €, gefördert.

Die Pflanzung von Obstbäumen wird mit einem Betrag von 50 % der entstandenen Kosten, maximal 50,00 €, gefördert.

Die Förderung erfolgt als einmaliger Investitionszuschuss, der laufende Unterhalt ist nicht förderfähig.

Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Sie erfolgt unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Die Förderung wird auf das angegebene Bankkonto überwiesen, eine Barauszahlung erfolgt nicht.

Online Antrag

Antrag zum Download

Sie können den Antrag zudem hier als PDF downloaden.

Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag samt den erforderlichen Nachweisen (Rechnung etc.) können Sie auch per Mail info@wendelstein.de, über das Sichere Kontaktformular des Bayernportals oder per Post an den Markt Wendelstein, Schwabacher Str. 8, 90530 Wendelstein übermitteln.