Errichtung von solarthermischen Anlagen

Antragsberechtigt sind Privatpersonen und gemeinnützige Organisationen

Gefördert wird die Neuinstallation der Sonnenkollektoren zur Warmwasserbereitung mit und ohne Heizungsunterstützung.

Die gemeindliche Förderung erfolgt in Anlehnung an die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Förderprogramm 458, siehe www.kfw.de/458, gewährt im Rahmen des Programms Zuschüsse auf der Grundlage der förderfähigen Kosten für die Erneuerung von Heizungsanlagen. Anträge sind vorBeginn des Vorhabens direkt bei der KfW zu stellen.

Der Zuschuss der Marktgemeinde Wendelstein wird nach Beendigung der Maßnahme unter Vorlage der KfW-Bestätigung nach Durchführung und des endgültigen Zuwendungsbescheides der KfW-Förderbank gewährt. Es gelten jeweils die Bedingungen der zum Zeitpunkt der Antragstellung aktuellen Förderprogramme. Sollte kein Zuschuss bei der KfW beantragt worden sein und die Maßnahme bei der Einkommenssteuer geltend gemacht werden, muss als Nachweis die Fachunternehmerbescheinigung nach § 35c Einkommensteuergesetz (EStG) zusammen mit den dazugehörigen Rechnungen vorgelegt werden.

Das Objekt muss im Gemeindegebiet Wendelstein liegen. Soweit der Antragsteller nicht Eigentümer des Objektes ist, muss dessen Zustimmung bei Antragstellung vorliegen.

Ein Zuschuss zu diesem Fördersegment kann pro Gebäude alle 10 Jahre erneut beantragt werden.

Eine Förderung für zurückliegende Maßnahmen kann maximal für das vorangegangene Jahr gewährt werden.

Informationen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude erhalten Sie hier: www.kfw.de/beg.

Der Zuschuss beträgt 50,00 € pro qm Brutto-Kollektorfläche, jedoch max. 1.000,00 €.

Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Sie erfolgt unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Die Förderung wird auf das angegebene Bankkonto überwiesen, eine Barauszahlung erfolgt nicht.

Online Antrag

Antrag zum Download

Sie können den Antrag zudem hier als PDF downloaden.

Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag samt den erforderlichen Nachweisen (Rechnung etc.) können Sie auch per Mail info@wendelstein.de, über das Sichere Kontaktformular des Bayernportals oder per Post an den Markt Wendelstein, Schwabacher Str. 8, 90530 Wendelstein übermitteln.