Erneuerung von Heizungsanlagen, Heizen mit erneuerbaren Energien

Bedingungen

Antragsberechtigt sind Privatpersonen und gemeinnützige Organisationen.

Gefördert werden in Anlehnung an die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) alle förderfähigen Kosten, die mit der Erneuerung der bestehenden Heizungsanlage verbunden sind. Zum Beispiel die Kosten für den Austausch der vorhandenen Heizungsanlage gegen eine moderne Hybridheizung, die Installation einer Biomasseheizanlage (z. B. einer Pelletheizung), sowie die Mehrinvestitionskosten einer wasserstofffähigen Gas-Brennwertheizung. Gefördert wird auch der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.

Förderfähig sind nur Neuanlagen, welche die Wärme komplett aus erneuerbaren Energien gewinnen oder als Gas-Hybridheizung die Mehrinvestitionen für eine wasserstofffähige Gas-Brennwertheizung gegenüber einer Standard Gas-Brennwertheizung.

Die gemeindliche Förderung erfolgt in Anlehnung an die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gewährt im Rahmen Förderprogramm 458, siehe www.kfw.de/458 Zuschüsse auf der Grundlage der förderfähigen Kosten für die Erneuerung von Heizungsanlagen. Anträge sind vor Beginn des Vorhabens direkt bei der KfW zu stellen.

Der Zuschuss der Marktgemeinde Wendelstein wird nach Beendigung der Maßnahme unter Vorlage des vollständigen Zusagebescheides sowie des vollständigen endgültigen Zuwendungsbescheides des BAFA mit dem Nachweis der förderfähigen Kosten gewährt. Es gelten jeweils die Bedingungen des zum Zeitpunkt der Antragstellung aktuellen Förderprogramms. Alternativ können die Kosten der Maßnahme im darauffolgenden Jahr bei der Einkommenssteuer gelten gemacht werden. In diesem Fall muss anstelle des Zuwendungsbescheides des BAFA die Fachunternehmerbescheinigung nach § 35c Einkommensteuergesetz (EStG) zusammen mit den dazugehörigen Rechnungen eingereicht werden.

Das Objekt in dem die Anlage installiert wurde muss im Gemeindegebiet Wendelstein liegen. Soweit der Antragsteller nicht Eigentümer des Objektes ist, muss dessen Zustimmung bei Antragstellung vorliegen.

Ein Zuschuss zu diesem Fördersegment kann pro Gebäude alle 10 Jahre erneut beantragt werden.

Eine Förderung für zurückliegende Maßnahmen kann maximal für das vorangegangene Jahr gewährt werden.

Informationen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude erhalten Sie hier: www.kfw.de/beg.

Die Maßnahme wird mit 10 % des Zuwendungsbetrages der KfW, höchstens jedoch mit 1.000,00 € bezuschusst. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Sie erfolgt unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Die Förderung wird auf das angegebene Bankkonto überwiesen, eine Barauszahlung erfolgt nicht.

Online Antrag

Antrag zum Download

Sie können den Antrag zudem hier als PDF downloaden.

Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag samt den erforderlichen Nachweisen (Rechnung etc.) können Sie auch per Mail info@wendelstein.de, über das Sichere Kontaktformular des Bayernportals oder per Post an den Markt Wendelstein, Schwabacher Str. 8, 90530 Wendelstein übermitteln.