Wärmedämmung, Austausch von Fenstern und Außentüren

Antragsberechtigt sind Privatpersonen und gemeinnützige Organisationen.

Gefördert werden alle Kosten, die mit der Wärmedämmung der Außenwände, der obersten Geschossdecke zu nicht ausgebauten Dachräumen bzw. Spitzböden, von Dachschrägen und Flachdächern, mit der Dämmung der Kellerdecke und Wände zu unbeheizten Räumen und/oder mit der Erneuerung der Fenster in beheizten Räumen und der Erneuerung der Außentüren verbunden sind.

Die gemeindliche Förderung erfolgt in Anlehnung an die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Das Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gewährt im Rahmen des Programms Zuschüsse für Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung der Gebäudehülle. Anträge sind vor Ausführung des Vorhabens auf der Grundlage einer technischen Projektbeschreibung (TPB) für den Zuschuss direkt im BAFA Portal zu stellen.

Der Zuschuss der Marktgemeinde Wendelstein wird nach Beendigung der Maßnahme unter Vorlage des vollständigen Zusagebescheides sowie des vollständigen endgültigen Zuwendungsbescheides des BAFA mit dem Nachweis der förderfähigen Kosten gewährt. Es gelten jeweils die Bedingungen des zum Zeitpunkt der Antragstellung aktuellen Förderprogramms. Alternativ können die Kosten der Maßnahme im darauffolgenden Jahr bei der Einkommenssteuer gelten gemacht werden. In diesem Fall muss anstelle des Zuwendungsbescheides des BAFA die Fachunternehmerbescheinigung nach § 35c Einkommensteuergesetz (EStG) zusammen mit den dazugehörigen Rechnungen eingereicht werden.

Das Objekt muss im Gemeindegebiet Wendelstein liegen. Soweit der Antragsteller nicht Eigentümer des Objektes ist, muss dessen Zustimmung bei Antragstellung vorliegen.

Ein Zuschuss zu diesem Fördersegment kann pro Gebäude alle 10 Jahre erneut beantragt werden.

Eine Förderung für zurückliegende Maßnahmen kann maximal für das vorangegangene Jahr gewährt werden.

Informationen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude erhalten Sie hier: www.bafa.de/beg.

Es werden 5 % der nach dem Bundesförderprogramm festgestellten förderfähigen Kosten, höchstens 1.000,00 € pro Gebäude, gefördert.

Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Sie erfolgt unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Die Förderung wird auf das angegebene Bankkonto überwiesen, eine Barauszahlung erfolgt nicht.

Online Antrag

Antrag zum Download

Sie können den Antrag zudem hier als PDF downloaden.

Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag samt den erforderlichen Nachweisen (Rechnung etc.) können Sie auch per Mail info@wendelstein.de, über das Sichere Kontaktformular des Bayernportals oder per Post an den Markt Wendelstein, Schwabacher Str. 8, 90530 Wendelstein übermitteln.