Errichtung von Photovoltaik-, Wind- und Wasserkraftanlagen

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, gemeinnützige Organisationen, Unternehmen und Freiberufler die bei der Inbetriebnahme an der zu fördernden Lieferstelle Stromkunden der Gemeindewerke Wendelstein sind oder innerhalb eines halben Jahres Stromkunde der Gemeindewerke Wendelstein werden.

Das Objekt an der die Anlage installiert wird muss im Gemeindegebiet Wendelstein liegen.

Ein Objekt (Dachfläche eines Gebäudes/ Wasserlaufwerk/ Windkraftrad) kann nur einmal gefördert werden. Das bedeutet, dass sowohl die Aufteilung auf mehrere Personen als auch die stufenweise Erweiterung der Anlage nicht zu einer mehrfach Inanspruchnahme der Förderung führt. (Ausnahme: Die Photovoltaikanlage wird im Zusammenhang mit der Errichtung einer Wallbox erweitert, siehe Förderpunkt 7)

Der Zuschussempfänger verpflichtet sich, seinen gesamten Strombedarf an der zu fördernden Lieferstelle für weitere 5 Jahre ab Förderzusage bei den Gemeindewerken Wendelstein zu beziehen. Bei einem vorzeitigen Versorgerwechsel ist der Zuschussbetrag anteilig zurückzuzahlen.

Der Zuschuss der Gemeinde wird nach Errichtung der Anlage unter Vorlage der Inbetriebnahmebescheinigung des Anlagenerrichters gewährt. Die installierte Wirkleistung (kW) muss aus den Unterlagen hervorgehen.

Soweit der Antragsteller nicht Eigentümer des Objektes ist, muss dessen Zustimmung bei Antragstellung vorliegen.

Eine Förderung für zurückliegende Maßnahmen kann maximal für das vorangegangene Jahr gewährt werden.

Bei einer Photovoltaik- und Windkraftanlage werden 130,00 € je installiertem kW Wirkleistung und bei einer Wasserkraftanlage 65,00 € je installierter Nennleistung in kW; höchstens 650,00 € gefördert. Der neue Fördersatz gilt ab 01. Oktober 2025.

Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Sie erfolgt unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Die Förderung wird auf das angegebene Bankkonto überwiesen, eine Barauszahlung erfolgt nicht.

Online Antrag

Antrag zum Download

Sie können den Antrag zudem hier als PDF downloaden.

Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag samt den erforderlichen Nachweisen (Rechnung etc.) können Sie auch per Mail info@wendelstein.de, über das Sichere Kontaktformular des Bayernportals oder per Post an den Markt Wendelstein, Schwabacher Str. 8, 90530 Wendelstein übermitteln.