Bedarfsanalyse am Gebäude

Antragsberechtigt sind Privatpersonen und gemeinnützige Organisationen, die Stromkunden der Gemeindewerke Wendelstein sind.

Kunden der Gemeindewerke profitieren im Winter von der Möglichkeit Thermografieaufnahmen durch kompetente Mitarbeiter der unabhängigen EnergieBeratungsAgentur GmbH (ENA) des Landkreises Roth durchführen zu lassen. Nähere Auskünfte unter 09129 401-285.

Es werden die Kosten einer Bedarfsanalyse am Gebäude gefördert. Über eine Bestandsanalyse sollen die energietechnischen Schwachstellen eines Hauses / Wohnung aufgedeckt und Vorschläge für mögliche Verbrauchs- und CO2 Minderung zusammengestellt werden. Darüber hinaus wird der Beratungsempfänger über ggf. mögliche Fördermittel umfassend informiert werden.

Es ist ein fachlich qualifizierter, von der BAFA oder für die KfW-Förderprogramme zugelassener Energieberater / Energie-Experte zu beauftragen. Eine Übersicht von Energieberatern, sogenannte Energie-Experten, finden Sie unter der im Internet zur Verfügung stehenden Expertenliste www.energie-effizienz-experten.de. Alternativ kann die ENA-Roth, unabhängige EnergieBeratungsAgentur des Landkreises Roth direkt angesprochen oder beauftragt werden. Bei der Auswahl der Energieberater ist wichtig, dass die Berechtigung für eine „Energieberatung für Wohngebäude“ vorliegt.

Das Objekt / die Wohnung muss im Gemeindegebiet Wendelstein liegen. Soweit der Antragsteller nicht Eigentümer des Objektes ist, muss dessen Zustimmung bei Antragstellung vorliegen.

Der Zuschussempfänger verpflichtet sich, seinen gesamten Strombedarf am Beratungsobjekt für weitere 3 Jahre ab Antragstellung bei den Gemeindewerken zu beziehen. Bei einem vorzeitigen Versorgerwechsel ist der Zuschussbetrag komplett zurückzuzahlen.

Eine Förderung für zurückliegende Maßnahmen kann maximal für das vorangegangene Jahr gewährt werden.

Die Maßnahme wird mit je 20 % vom Markt Wendelstein und den Gemeindewerken Wendel­stein, jedoch insgesamt max. mit 100,- Euro, gefördert.

Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Sie erfolgt unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Die Förderung wird auf das angegebene Bankkonto überwiesen, eine Barauszahlung erfolgt nicht.

Online Antrag

Antrag zum Download

Sie können den Antrag zudem hier als PDFdownloaden.

Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag samt den erforderlichen Nachweisen (Rechnung etc.) können Sie auch per Mail info@wendelstein.de, über das Sichere Kontaktformular des Bayernportals oder per Post an den Markt Wendelstein, Schwabacher Str. 8, 90530 Wendelstein übermitteln.