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Calendar - Bürgerbüro im Alten Rathaus

Jeden ersten Samstag im Monat öffnet das Alte Rathaus seine Pforten und bietet den Wendelsteiner Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, den Bürgerservice in Anspruch zu nehmen.

Nachfolgend sind die weiteren Samstagsöffnungs-Termine (jeweils von 9 bis 12 Uhr) des Bürgerbüros aufgelistet:

 

2019

05.01

02.02

02.03

06.04

04.05

01.06

06.07

03.08

07.09

05.10

09.11

07.12

 

2020

04.01.

 

Im Bürgerservice-Büro der Marktgemeinde Wendelstein (Telefon 09129/401-211 und 401-212) im Erdgeschoss des Alten Rathaus, Hauptstraße 18, sind an den Samstagen von 9 bis 12 Uhr folgende Dienstleistungen möglich: 

 

  1. Beantragung von Personalausweisen, Reisepässen, Kinderreisepässen, vorläufigen Personalausweisen und vorläufigen Reisepässen (Hinweise zu Nr.1 beachten)
  2. Abholen von ausgestellten Personalausweisen und Reisepässen
  3. Anzeige des Verlustes von Personalausweisen, Kinderreisepässen, Reisepässen sowie vorläufigen Personalausweisen und Reisepässen
  4. An-, Ab- und Ummeldung des Wohnsitzes (Die Abmeldung eines Wohnsitzes ist nur bei Wegzug ins Ausland erforderlich)
  5. Meldung des Wechsels im Wohnungsstatus (Haupt- und Nebenwohnung)
  6. Beantragung von Parkausweisen für Schwerbehinderte
  7. Abholen von ausgestellten Parkausweisen für Schwerbehinderte
  8. Beantragung einer Übermittlungssperre von Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung
  9. Ausstellung von Melde-, Aufenthalts-, Haushalts- und Lebensbescheinigungen
  10. Abholen von Schwerbehindertenausweisen
  11. Ausgabe von Anträgen für Schwerbehindertenausweise
  12. amtliche Beglaubigung von Unterschriften und Fotokopien (Hinweise zu Nr.12 beachten)
  13. Beantragung von Führungszeugnissen
  14. Entgegennahme und Weiterleitung von Hinweisen, Beschwerden und Anregungen
  15. Ausgabe von Gelben Säcken
  16. Ausgabe von kostenlosem Informationsmaterial
  17. Ausgabe von Antragsvordrucken in Zusammenhang mit der Lohnsteuer- und Einkommensteuererklärung

Hinweise zu Nr.1:

Beachten Sie bitte, dass der Zugriff auf Daten des eigenen Standesamts oder Rückfragen bei anderen Behörden samstags nicht möglich sind. Es wird daher empfohlen, zur Beantragung eines Ausweises/Passes bei

· erstmaliger Ausstellung durch den Markt Wendelstein

· zeitnah erfolgter Eheschließung (auch wenn sie beim Wendelsteiner Standesamt erfolgt ist)

· Namensänderung

· Beantragung im Vorgriff auf eine Eheschließung

eine Personenstandsurkunde (zum Beispiel Ehe- oder Geburtsurkunde) oder Bescheinigung zur Namensführung mitzubringen. So können möglicherweise auftretende Probleme, insbesondere bei der Schreibweise und Reihenfolge der Aufnahme von Vor- und Familiennamen in den Ausweis, meistens sofort geklärt werden. Bei Minderjährigen sind u. U. Bescheinigungen oder gerichtliche Dokumente vorzulegen, aus denen Angaben zum elterlichen Sorgerecht hervorgehen. Damit kann die Antragsberechtigung festgestellt werden.

Bitte informieren Sie sich im Zweifelsfall vor der Beantragung telefonisch (401-211, -212, -213, -214 oder -215), wie in Ihrem Fall zu verfahren ist.

 

Hinweise zu Nr.12:

Nicht alles wird von den Gemeinden beglaubigt. Nicht beglaubigt werden z. B.:

· Private Schriftstücke, die privat verwendet werden sollen, wie beispielsweise Unterlagen für den Bereich des Erb- und Familienrechts oder Finanzunterlagen. Hier empfiehlt sich die Beglaubigung durch einen Notar.

· Abschriften oder Vervielfältigungen von deutschen Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden. Die Beglaubigung erfolgt durch die Standesämter, die den Originaleintrag besitzen.

· Ablichtungen und ähnliche Vervielfältigungen von Abschriften der Katasterbücher und von Auszügen aus dem Katasterkartenwerk. Die Beglaubigung erfolgt durch das Liegenschaftskataster führende Vermessungs- und Katasteramt.

· Dokumente in fremder Sprache ohne deutsche Übersetzung.

· Sonstige sogenannten Unikate wie die Zulassungsbescheinigung — Teil I (Fahrzeugscheine) und Führerscheine

· Unterschriften, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen. Dazu gehören Unterschriftsbeglaubigungen unter Verträgen oder Erklärungen auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts, in Vereins- und Handelsregistersachen und Grundbuchangelegenheiten. Hier empfiehlt sich die Unterschrift von einem Notar beglaubigen zu lassen.

· Unterschriftsbeglaubigungen, die zur Vorlage bei einer ausländischen Behörde oder Stelle bestimmt sind, sind den Notariaten vorbehalten.

· Unterschriften ohne zugehörigen Text (Blanko-Unterschriften) dürfen nicht beglaubigt werden.

 

Bitte informieren Sie sich im Zweifelsfall vorher telefonisch unter Tel. 401-117.

Datum:

Samstag, 5. Oktober 2019, 09:00 - 12:00 Uhr

Veranstaltungsort:

Altes Rathaus

Öffnungszeiten:

9-12 Uhr

Veranstalterinformationen:

Markt Wendelstein
Einwohner-/ Passamt, Bürgerbüro
Hauptstraße 18
90530 Wendelstein
Tel. 09129/ 401-117