Adresse: | Schwabacher Str. 8 90530 Wendelstein |
Telefon: | 09129/ 401 134 |
Telefax: | 09129/ 401 208 134 |
Zimmer: | Neues Rathaus E11 |
E-Mail: | steuer@wendelstein.de |
Leistungen:
Die Hundesteuer beträgt jährlich den ersten Hund 55,00 €, für den zweiten Hund 110,00 € und für jeden weiteren Hund jeweils 165,00 €. Für Hunde im Sinne der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit (Kampfhund) vom 10.07.1992 (GVBl. S. 268) beträgt die Steuer für den ersten Hund 1.000,00 € und für jeden weiteren Hund 1.200,00 €.
Siehe auch: Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit
Für Jagdhunde mit Brauchbarkeitsprüfung und Hunde in Einöden und Weilern bis zu 100 Einwohner gilt der ermäßigte Steuersatz von 27,50 € im Jahr. Ebenso für Therapiehunde, die eine zertifizierte Therapiehundeprüfung abgelegte haben und nachweislich für soziale und therapeutische Zwecke eingesetzt werden.
Steuerfrei sind insbesondere die Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig hilflose Personen unentbehrlich sind.
Formulare siehe: Hundesteuer
Kontakt: steuer@wendelstein.de
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Telefax: | 09129/ 401 208 134 |
Zimmer: | Neues Rathaus E11 |
E-Mail: | steuer@wendelstein.de |
Leistungen:
Telefon: | 09129/ 401 138 |
Telefax: | 09129/ 401 208 138 |
Zimmer: | Neues Rathaus E11 |
E-Mail: | steuer@wendelstein.de |
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Die Hundesteuer beträgt jährlich den ersten Hund 55,00 €, für den zweiten Hund 110,00 € und für jeden weiteren Hund jeweils 165,00 €. Für Hunde im Sinne der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit (Kampfhund) vom 10.07.1992 (GVBl. S. 268) beträgt die Steuer für den ersten Hund 1.000,00 € und für jeden weiteren Hund 1.200,00 €.
Siehe auch: Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit
Für Jagdhunde mit Brauchbarkeitsprüfung und Hunde in Einöden und Weilern bis zu 100 Einwohner gilt der ermäßigte Steuersatz von 27,50 € im Jahr. Ebenso für Therapiehunde, die eine zertifizierte Therapiehundeprüfung abgelegte haben und nachweislich für soziale und therapeutische Zwecke eingesetzt werden.
Steuerfrei sind insbesondere die Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig hilflose Personen unentbehrlich sind.
Formulare siehe: Hundesteuer
Kontakt: steuer@wendelstein.de