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Waldfriedhof

Adresse

Schwabacher Straße/Forststraße



Einzelgräber

  • Belegung mit maximal 2 Särgen und maximal 2 Urnen (Ausnahmen auf Antrag möglich)
  • Grabreservierungen zu Lebzeiten möglich
  • Freie Gestaltung des Grabes innerhalb der maximalen Ausmaße 2 x 1m


Doppelgräber/Familiengräber

  • Belegung mit maximal 4 Särgen und maximal 4 Urnen (Ausnahmen auf Antrag möglich)
  • Grabreservierungen zu Lebzeiten möglich
  • Freie Gestaltung des Grabes innerhalb der maximalen Ausmaße 2 x 2m


Urnengräber breit

  • Belegung mit maximal 4 Urnen
  • Grabreservierungen zu Lebzeiten möglich
  • Freie Gestaltung des Grabes innerhalb der maximalen Ausmaße 1 x 1m


Urnengräber schmal

  • Belegung mit maximal 2 Urnen
  • Grabreservierungen zu Lebzeiten möglich
  • Freie Gestaltung des Grabes innerhalb der maximalen Ausmaße 1 x 0,60m
    Ausnahme bei den Urnengräbern im Terrassenbereich


Nischenwand (Einzelnische – Doppelnische)

  • Belegung mit maximal 2 Urnen (Einzelnische), bzw. maximal 4 Urnen (Doppelnische)
  • Grabreservierungen zu Lebzeiten möglich
  • Pflegefreie Grabanlage, d.h. keine individuelle Veränderung des Grabes möglich
  • Die Abdeckung des Nischengrabes kann beschriftet werden (Vor- und Nachname oder Name der Familie, Geburts- und Sterbedatum), darüber hinaus ist die Grabstelle nicht veränderbar
  • Blumenschmuck darf vor der Nischenwand abgelegt werden.


Baumbestattungsanlage

  • Belegung mit maximal 1 Urne pro Grab
  • Keine Grabreservierung zu Lebzeiten möglich
  • Pflegefreie Grabanlage, d.h. keine individuelle Veränderung des Grabes möglich
  • Zugehöriges Namensschild an der Namensstele kann beschriftet werden (Name, Geburts- und Sterbedatum)
  • Blumenschmuck darf nur an den Namenstelen abgelegt werden.


Kreis des Lebens

  • Belegung mit maximal 2 Urnen pro Grab
  • Keine Grabreservierung zu Lebzeiten möglich
  • Pflegefreie Grabanlage, d.h. keine individuelle Veränderung des Grabes möglich
  • Zugehöriges Namensschild an der Namensstele kann beschriftet werden (Name, Geburts- und Sterbejahr)
  • Blumenschmuck darf nur an den Namenstelen abgelegt werden.


Anonyme Gräberfeld

  • Belegung mit maximal 1 Urne pro Grab
  • Keine Grabreservierung zu Lebzeiten möglich, die Grabstelle kann zudem nach Ablauf der Ruhefrist nicht weiter verlängert werden
  • Pflegefreie Grabanlage, d.h. keine individuelle Veränderung des Grabes möglich
  • Beisetzung der Urne findet ohne Angehörige statt; es ist nicht gestattet, Blumenschmuck auf oder in der Nähe der Grabstelle abzulegen


Ruhefristen

Urnenbeisetzung 10 Jahre

Erdbestattung 15 Jahre


Öffnungszeiten der kommunalen Friedhöfe

In den Monaten April bis September ab 7 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit.

In den Monaten Oktober bis März ab 8 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit.


Kontakt Bestattungswesen

Letzte Änderung: 21.09.2021 17:28 Uhr