Veranstaltungskalender

Anfang des Monats öffnet das Alte Rathaus am Samstag seine Pforten und bietet den Wendelsteiner Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, den Bürgerservice in Anspruch zu nehmen.
Aufgrund der Corona-Vorgaben ist eine Anmeldung per Email oder Telefon notwendig.

50plus Flimmerkiste
Nach aktuellem Stand (11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung) sind diese Vorführungen derzeit weder möglich noch in Planung.
Den Filmtitel erfahren Sie ca. 4 Wochen vorher entweder im Kinder- und Jugendbüro unter Tel. 09129 / 401-124 montags bis freitags von 11-16 Uhr oder bei der Nachbarschaftshilfe Tel. 09129 / 2 945 948

Anfang des Monats öffnet das Alte Rathaus am Samstag seine Pforten und bietet den Wendelsteiner Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, den Bürgerservice in Anspruch zu nehmen.
Aufgrund der Corona-Vorgaben ist eine Anmeldung per Email oder Telefon notwendig.

Anfang des Monats öffnet das Alte Rathaus am Samstag seine Pforten und bietet den Wendelsteiner Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, den Bürgerservice in Anspruch zu nehmen.
Aufgrund der Corona-Vorgaben ist eine Anmeldung per Email oder Telefon notwendig.
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Bodenrichtwerte
Die Bodenrichtwerte werden alle 2 Jahre vom Gutachterausschuss des Landratsamtes Roth für unbebaute Grundstücke (Wohnbauflächen und Gewerbe) aufgrund der Kaufpreissammlung für jede Gemeinde ermittelt. Sie sind durchschnittliche Lagewerte, die nach Gebieten mit im Wesentlichen gleichen Lage- und Nutzungsverhältnisses gegliedert sind und sich auf eine Grundstücksqualität beziehen, wie sie im jeweiligen Richtwertgebiet überwiegend anzutreffen ist.
Die zum Stand 31.12.2018 ermittelten Werte können über folgenden Link eingesehen werden:
Zudem können diese auf den Seiten des Landratsamtes Roth eingesehen werden.
Die Bodenrichtwerte im Gemeindegebiet Wendelstein betragen zum Stichtag 31.12.2018 für Forstwirtschaftsflächen 3,00 Euro, für Landwirtschaftsflächen 2,85 Euro.
Für die Ortsteile Nerreth und Dürrenhembach gibt es keine aktuellen Bodenrichtwerte zum Stand 31.12.2018.
Für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Daten wird keine Gewähr übernommen. Rechtsverbindliche Auskünfte sind i.d.R. gebührenpflichtig und nur beim zuständigen Gutachterausschuss erhältlich.