Schuleinschreibung
Die Schulanmeldung (Schuleinschreibung) findet jährlich im April an der Grundschule Ihres Schulsprengels statt. Zeit und Ort werden von der Schule rechtzeitig bekannt gegeben.
Häufig veranstaltet die Grundschule schon längere Zeit vor der Schulanmeldung einen Informationsabend für die Eltern der künftigen Schulanfänger, zu dem Sie direkt oder über den Kindergarten eingeladen werden.
Als Erziehungsberechtigte/r sollten Sie persönlich mit dem Kind zur Schulanmeldung kommen. (Erziehungsberechtigt ist, wer das Sorgerecht für das Kind hat.) Das gilt ebenso, wenn Ihr Kind zurückgestellt werden soll.
Die Schule wird Sie bitten, eine Geburtsurkunde Ihres Kindes oder das Familienstammbuch mitzubringen.
Anstelle der Sprengelschule kann Ihr Kind auch eine andere Grundschule besuchen, wenn zwingende persönliche Gründe vorliegen (z.B.: nachmittags regelmäßige Betreuung des Kindes außerhalb des Schulsprengels). In diesem Fall können Sie nach der Schulanmeldung an der Sprengelschule einen Gastschulantrag bei Ihrer Gemeinde stellen.
Häufig veranstaltet die Grundschule schon längere Zeit vor der Schulanmeldung einen Informationsabend für die Eltern der künftigen Schulanfänger, zu dem Sie direkt oder über den Kindergarten eingeladen werden.
Als Erziehungsberechtigte/r sollten Sie persönlich mit dem Kind zur Schulanmeldung kommen. (Erziehungsberechtigt ist, wer das Sorgerecht für das Kind hat.) Das gilt ebenso, wenn Ihr Kind zurückgestellt werden soll.
Die Schule wird Sie bitten, eine Geburtsurkunde Ihres Kindes oder das Familienstammbuch mitzubringen.
Anstelle der Sprengelschule kann Ihr Kind auch eine andere Grundschule besuchen, wenn zwingende persönliche Gründe vorliegen (z.B.: nachmittags regelmäßige Betreuung des Kindes außerhalb des Schulsprengels). In diesem Fall können Sie nach der Schulanmeldung an der Sprengelschule einen Gastschulantrag bei Ihrer Gemeinde stellen.