Werbeanlage
Werbeanlagen sind ortsfeste Einrichtungen, die der Ankündigung oder Anpreisung von Waren und Dienstleistungen sowie als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen. Zu den Werbeanlagen gehören unter anderen Ausleger, Schilder, Beschriftungen, Bemalungen, Lichtwerbung, Schaukästen, Säulen und Plakattafeln.
Für die Errichtung oder Anbringung einer Werbeanlage ist häufig eine Baugenehmigung erforderlich. Auskünfte hierzu erteilt das für den Markt Wendelstein zuständige Bauteam des Landratsamtes Roth.
Für die Errichtung oder Anbringung einer Werbeanlage ist häufig eine Baugenehmigung erforderlich. Auskünfte hierzu erteilt das für den Markt Wendelstein zuständige Bauteam des Landratsamtes Roth.