Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und meldepflichtig sind, müssen einen gültigen Ausweis, wie z. B. einen gültigen Reisepass, besitzen.
Antragsberechtigt ist man nur persönlich. Einen Reisepass für Minderjährige (also vor Vollendung des 18. Lebensjahres) dürfen nur Sorgeberechtigte beantragen. Der oder die Antragsberechtigte muss persönlich in Begleitung des oder der Minderjährigen bei uns vorsprechen, um den Reisepass zu beantragen. Sind beide Elternteile antragsberechtigt, reicht es wenn ein Elternteil vorspricht, sofern dieser die vollständig ausgefüllte Einverständniserklärung des anderen Elternteils vorlegt.
Benötigte Unterlagen:
• Ausweisdokument (soweit vorhanden bisheriger Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass)
• bei Erstbeantragung in unserer Behörde: Geburts- oder Eheurkunde
• aktuelles biometrisches Lichtbild des Kindes
• bei unter 18-Jährigen: Einverständniserklärung und Ausweisdokumente aller Sorgeberechtigten
Hinweis für Vielreisende: Vielreisende können Reisepässe mit 48 Seiten statt der herkömmlichen 32 Seiten erhalten.
Hinweise zur Abholung:
Die Aushändigung kann auch an eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen
Gebühren:
• 37,50 € unter 24 Jahren
• 60,00 € über 24 Jahren
• 26,00 € vorläufiger Reisepass (sofortige Ausstellung nur in dringend benötigten Fällen mit entsprechenden Nachweisen)
• Vielreisende (48 Seiten): Gebühr + 22,00 € Aufpreis
• Express-Bestellung: Gebühr + 32,00 € Aufpreis
Formulare:
siehe Bürgerservice - Ausweise