Alle Geburtsjahrgänge von 1953 bis 1958 die noch im Besitz des GRAUEN oder ROSA Führerscheins sind, müssen bis zum 19.01.2022 den Führerschein umgetauscht haben.
siehe:
www.landratsamt-roth.de/fuehrerschein
Pflichtumtausch von nicht befristeten Führerscheinen
Antragstellung bei der Gemeinde, nicht beim Landratsamt!