Im Standesamt können diverse namensrechtliche Erklärungen beurkundet und beglaubigt werden.
Namensführung von Ehegatten
Erklärungen, durch die
Ehegatten nach ihrer Eheschließung einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen,
ein Ehegatte während der bestehenden Ehe einen Doppelnamen führen oder ablegen möchte,
ein Ehegatte nach Auflösung der Ehe den Ehenamen ablegen möchte,
können am Standesamt beurkundet/beglaubigt werden. Zuständig für die Entgegenname der Erklärung ist immer das Standesamt, welches das Eheregister führt. Gleiches gilt für Erklärungen zur Namensführung von Lebenspartnern.
Erklärungen zur Namensangleichung
Hat sich, z.B. durch eine Einbürgerung, das für eine Person anwendbare Namensrecht geändert, so kann unter bestimmten Voraussetzungen der bisher geführte Vor- und Familienname geändert werden. Ebenso kann unter bestimmten Voraussetzungen ein in einem anderen EU-Mitgliedsstaat gewählter Name auch hier in Deutschland angenommen werden.
Für Vertriebene und Spätaussiedler, sowie deren Ehegatten und Abkömmlinge, gibt es unterbestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit den geführten Namen nach den deutschen Vorschriften und Vorgaben abzuändern.
All diese Namensänderungen sind nur unter strengen Voraussetzungen und in engen Rahmen möglich. Sollten Sie hierzu Fragen haben, kontaktieren Sie bitte das Standesamt, um Ihren individuellen Einzelfall zu besprechen.
Erklärungen zur Namensführung eines Kindes
Das Recht zur Bestimmung eines Vornamens beruht auf der elterlichen Sorge. Den Eltern steht hierbei ein weiter Spielraum zu. Auch bei der Wahl des Familiennamens gibt es je nach individueller Situation (verheiratete Eltern, unverheiratete Eltern mit oder ohne gemeinsamen Sorgerecht u.a.) verschiedene Möglichkeiten.
Alle hierfür benötigten Namenserklärungen können Sie am Standesamt Wendelstein beurkunden/beglaubigen lassen. Für mehr Informationen wenden Sie sich bitte direkt an uns.
Sonstige Namenserklärungen
Die bereits aufgezählten standesamtlichen Namenserklärungsmöglichkeiten sind nicht abschließend. So gibt es zum Beispiel noch die Erklärung zur Neusortierung der Reihenfolge der Vornamen, die am Standesamt vorgenommen werden kann. Darüber hinaus gibt es noch weitere Möglichkeiten.
Sollten Sie Fragen zu einer namensrechtlichen Angelegenheit haben, können Sie sich jederzeit gerne an das Standesamt Wendelstein wenden.