Antragstellung
Der Antrag zur Erteilung für den Parkausweis kann im Bürgerbüro gestellt werden. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
• Schwerbehindertenausweis des Zentrums Bayern Familie und Soziales
• Bescheid des Zentrums Bayern Familie und Soziales
• Personalausweis
• 1 Lichtbild
Wenn die Unterlagen vollständig vorliegen, werden die Ausnahmegenehmigung und der Parkausweis in der Regel sofort ausgestellt.
Voraussetzungen
• Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG)
• Blinde (Merkzeichen Bl)
• Contergangeschädigte (d.h. Personen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie) und Personen mit vergleichbaren Beeinträchtigungen.
Auskünfte erteilen die Regionalstellen des Zentrums Bayern für Familie und Soziales, sowie die Gemeindeverwaltung.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.zbfs.bayern.de