Verkehrsrechtliche Anordnung
Für eine Einschränkung des öffentlichen Raumes (Straßen, Gehsteige, Plätze etc.) ist eine verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich.
Der Antrag hierfür ist rechtzeitig bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde des Marktes Wendelstein formlos zu stellen. Benötigt werden Daten über die Art und Dauer der Einschränkung und den genauen Ort der betroffenen Verkehrsfläche.
Der Antrag hierfür ist rechtzeitig bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde des Marktes Wendelstein formlos zu stellen. Benötigt werden Daten über die Art und Dauer der Einschränkung und den genauen Ort der betroffenen Verkehrsfläche.
Bei Aufgrabungen ist zusätzlich eine Trassenauskunft bei den jeweiligen Leitungsträgern einzuholen. Die Dokumente finden Sie unter "Baustelleneinweisung".