Helmpflichtbefreiung
Für die Ausstellung eines Ausweises zur Helmpflichtbefreiung wird ein ärztliches Attest oder Gutachten benötigt, aus dem die Art der Verletzung oder Krankheit hervorgeht, die einen Verzicht auf den Helm nötig macht. Zuständig für die Ausstellung ist die örtliche Straßenverkehrsbehörde des Marktes Wendelstein.