Die Aufgabe der Trauzeugen kann man mit einfachen Worten beschreiben: Sie müssen bezeugen, dass das Brautpaar sich getraut hat, "Ja" zu sagen. Dies bezeugen die Trauzeugen durch ihre Unterschrift auf der Niederschrift zur Eheschließung.
Es steht im eigenen Ermessen des Brautpaares, ob 1 oder 2 Trauzeugen an der Trauung teilenehmen oder ob die Trauung ohne Trauzeugen stattfinden soll. Die Trauzeugen sind gesetzlich nicht mehr zwingend vorgeschrieben.
Kleiner Hinweis: Mehr als 2 Trauzeugen sind gesetzlich und technisch nicht möglich.
Als Trauzeuge fungieren kann dabei fast jedermann. Die gewünschte Person muss zwingend die deutsche Sprache verstehen und sollte mindestens 18 Jahre alt sein.
Es kann immer einmal vorkommen, dass ein Trauzeuge kurzfristig verhindert ist, an der Trauung teilzunehmen. In diesem Fall ist eine umgehende Benachrichtigung des Standesamtes - am besten telefonisch - mit Durchgabe der Daten des Ersatztrauzeugen ratsam.
Formular zur Bestimmung der Trauzeugen: siehe Bürgerservice - Ehe und Partnerschaft