Fischereischein
Seit Januar 1999 hat sich das Fischereirecht grundlegend geändert. Für Personen, die in Bayern mit Wohnsitz gemeldet sind, gibt es nur noch den Fischereischein auf Lebenszeit, und für Jugendliche zwischen dem zehnten und dem achtzehnten Lebensjahr den Jugendfischereischein. Letztere können nach bestandener Fischerprüfung und Vollendung des 14. Lebensjahres auch bereits den Fischereischein auf Lebenszeit erwerben.
Die Gebühr für den Jugendfischereischein beträgt 5,00 EUR zzgl. einer Fischereiabgabe bis maximal 10,00 EUR. Die Abgabe berechnet sich folgendermaßen: 2,50 EUR mal angefangenes Jahr bis zum 18. Lebensjahr. Für den Fischereischein auf Lebenszeit beträgt die Gebühr 35,00 EUR, die Fischereiabgabe kann für fünf Jahre (mit einmaliger fünfjähriger Verlängerung) entrichtet werden, sie beträgt dann 40,00 EUR. Sie kann auch einmalig entrichtet werden und ist dann nach Alter gestaffelt.
Die Gebühr für den Jugendfischereischein beträgt 5,00 EUR zzgl. einer Fischereiabgabe bis maximal 10,00 EUR. Die Abgabe berechnet sich folgendermaßen: 2,50 EUR mal angefangenes Jahr bis zum 18. Lebensjahr. Für den Fischereischein auf Lebenszeit beträgt die Gebühr 35,00 EUR, die Fischereiabgabe kann für fünf Jahre (mit einmaliger fünfjähriger Verlängerung) entrichtet werden, sie beträgt dann 40,00 EUR. Sie kann auch einmalig entrichtet werden und ist dann nach Alter gestaffelt.