Veranstaltungen - öffentliche Veranstaltungen
Für „öffentliche Vergnügungen“ ist eine Anzeige bzw. eine Genehmigung erforderlich. Unter diesen Begriff können auch Straßenfeste oder Ähnliches fallen, selten Familienfeste. In der Regel kann dadurch abgegrenzt werden, ob nur geladene Gäste, oder auch andere Personen Zutritt haben. Es ist sinnvoll, bei Zweifeln rechtzeitig (mindestens zwei Wochen vorher) beim Ordnungsamt nachzufragen, ob ein Antrag gestellt werden muß oder nicht.