Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und meldepflichtig sind, müssen einen gültigen Ausweis, wie z. B. einen gültigen Personalausweis, besitzen.
Antragsberechtigt ist man nur persönlich. Minderjährige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, gelten als allein antragsberechtigt und müssen in jedem Fall zur Beantragung persönlich vorsprechen. Auch vor dem 16. Lebensjahr ist die Ausstellung eines neuen Personalausweises möglich. Dazu muss ein Elternteil in Begleitung des oder der Minderjährigen zur Antragsstellung vorsprechen. Sind beide Elternteile antragsberechtigt, reicht es wenn ein Elternteil vorspricht, sofern dieser die vollständig ausgefüllte Einverständniserklärung des anderen Elternteils vorlegt.
Benötigte Unterlagen:
• Bisheriges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass bzw. Kinderausweis)
• bei Erstbeantragung in unserer Behörde: Geburts- oder Eheurkunde
• aktuelles biometrisches Lichtbild
Hinweise zur Abholung:
Die Aushändigung kann auch an eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen
Gebühren
• 22,80 € unter 24 Jahren
• 37,00 € über 24 Jahren
• 10,00 € vorläufiger Personalausweis
Formulare
siehe Bürgerservice - Ausweise