Sondernutzungserlaubnis
Für die Inanspruchnahme einer öffentlichen Verkehrsfläche (z. B. Abstellen eines Containers auf einer Parkbucht, Aufstellen eines Gerüstes auf einem Gehweg usw.) ist eine Erlaubnis einzuholen.
Der Antrag hierfür ist rechtzeitig bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde des Marktes Wendelstein formlos zu stellen. Benötigt werden Daten über die Dauer der Inanspruchnahme und den genauen Ort der betroffenen Verkehrsfläche.
Der Antrag hierfür ist rechtzeitig bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde des Marktes Wendelstein formlos zu stellen. Benötigt werden Daten über die Dauer der Inanspruchnahme und den genauen Ort der betroffenen Verkehrsfläche.