Wasser Hausanschluss
Der Grundstücksanschluß beginnt an der Abzweigstelle der Versorgungsleitung und endet an der Übergabestelle (= Wasseruhr).
Soweit sich der Grundstückanschluß im öffentlichen Straßengrund befindet (i. d. Regel bis zur Grundstücksgrenze), unterliegt der Erstattungsaufwand für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung, Erneuerung, Veränderung, Beseitigung und Unterhalt den Gemeindewerken Wendelstein. Der Grundstückseigentümer haftet für den Bereich des Grundstücksanschlusses ab der Grundstücksgrenze bis zur Übergabestelle.
Die anfallenden Kosten (Herstellung, Anschaffung, Verbesserung, Erneuerung, Veränderung, Beseitigung, Unterhalt) sind in diesem Bereich vom Grundstückseigentümer
zu erstatten.
Soweit sich der Grundstückanschluß im öffentlichen Straßengrund befindet (i. d. Regel bis zur Grundstücksgrenze), unterliegt der Erstattungsaufwand für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung, Erneuerung, Veränderung, Beseitigung und Unterhalt den Gemeindewerken Wendelstein. Der Grundstückseigentümer haftet für den Bereich des Grundstücksanschlusses ab der Grundstücksgrenze bis zur Übergabestelle.
Die anfallenden Kosten (Herstellung, Anschaffung, Verbesserung, Erneuerung, Veränderung, Beseitigung, Unterhalt) sind in diesem Bereich vom Grundstückseigentümer
zu erstatten.
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