Melderegister - Auskünfte
Eine Melderegisterauskunft kann nur mündlich (persönliches Erscheinen bei der Meldebehörde) oder schriftlich erfolgen. Telefonisch werden keine Auskünfte erteilt.
Das Einwohnermeldeamt kann dabei folgende Daten übermitteln:
• Familiennamen
• Vornamen
• Akademische Grade
• Anschrift
Soweit jemand ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, dürfen zusätzliche Daten übermittelt werden.
Gebühr: 10,00 €
Antragstellung: Persönlich, schriftlich
Das Einwohnermeldeamt kann dabei folgende Daten übermitteln:
• Familiennamen
• Vornamen
• Akademische Grade
• Anschrift
Soweit jemand ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, dürfen zusätzliche Daten übermittelt werden.
Gebühr: 10,00 €
Antragstellung: Persönlich, schriftlich