Strom Lieferungsverträge
Die Gemeindewerke Wendelstein sind als Netzbetreiber verpflichtet, alle Kunden zu den von der Regierung von Mittelfranken genehmigten Konditionen des Allgemeinen Tarifes mit elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz zu versorgen.
Im Zuge der Liberalisierung bieten wir unseren Kunden unter Berücksichtigung des Verbrauchsverhaltens unsere Wenden-Produkte an. Voraussetzung hierfür ist die Gewährung einer Einzugsermächtigung. Die Wenden-Produkte kommen nur in Anwendung, wenn ein entsprechender Stromlieferungsvertrag abgeschlossen wurde.
Im Sonderkundenbereich (>30kW Leistung und >30.000 kWh Arbeit) werden wir in Abhängigkeit vom Lastverhalten auf Anfrage ein gesondertes Lieferangebot erstellen.
Im Zuge der Liberalisierung bieten wir unseren Kunden unter Berücksichtigung des Verbrauchsverhaltens unsere Wenden-Produkte an. Voraussetzung hierfür ist die Gewährung einer Einzugsermächtigung. Die Wenden-Produkte kommen nur in Anwendung, wenn ein entsprechender Stromlieferungsvertrag abgeschlossen wurde.
Im Sonderkundenbereich (>30kW Leistung und >30.000 kWh Arbeit) werden wir in Abhängigkeit vom Lastverhalten auf Anfrage ein gesondertes Lieferangebot erstellen.
Dateien: