In Deutschland wird die Ehe vor dem Standesbeamten geschlossen. Die Verlobten müssen vor dem Standesbeamten/der Standesbeamtin gleichzeitig anwesend sein und erklären, dass sie die Ehe miteinander eingehen wollen.
Die Zulässigkeit der Eheschließung hängt für jeden Bürger vom Recht desjenigen Staates ab, dem dieser angehört. Die Prüfung dieser Ehefähigkeit findet bei der Anmeldung der Eheschließung statt. Diese ist Voraussetzung vor der eigentlichen Trauung.
Bezüglich der zur Anmeldung der Eheschließung erforderlichen Unterlagen können Sie sich jederzeit gerne telefonisch im Standesamt Wendelstein zu Ihrem individuellen Fall informieren oder persönlich im Standesamt vorsprechen.
Beantragung einer Eheurkunde
Für alle Eheschließungen, die im Standesamt Wendelstein stattgefunden haben, können von uns Eheurkunden (DinA 5 oder DinA4, internationale Eheurkunden, Auszüge aus dem Eheregister) ausgestellt werden. Die Urkunde kann persönlich, telefonisch oder per E-Mail im Standesamt beantragt werden. Zusätzlich steht Ihnen auch die Online-Beantragung über das Bürgerserviceportal zur Verfügung.
Kontakt ins Standesamt Wendelstein:
standesamt@wendelstein.de oder 09129/401-117