Reisegewerbe
Die Antragstellung für eine Reisegewerbekarte erfolgt im Ordnungsamt. Für die Erteilung einer Reisegewerbekarte werden ein Führungszeugnis (BZR)und ein Gewerbezentralregisterauszug (GZR) benötigt. Deshalb muss der Antragsteller zur Beantragung auf jeden Fall seinen Personalausweis oder Reisepass und 26,00 EUR mitbringen. Gleichzeitig kann Er/Sie ein Passbild mitbringen, da in die Reisegewerbekarte eines eingearbeitet wird. Muss jedoch nicht sofort bei Antragstellung erbracht werden, reicht auch aus, wenn man dies zur Abholung, dann allerdings beim Landratsamt Roth, mitbringt.