Beschilderungen - Ausnahmegenehmigung
Die Straßenverkehrsbehörden können auf Antrag Ausnahmen von den allgemeinen Verkehrsregeln der Straßenverkehrs-Ordnung und von den Verboten oder den Beschränkungen, die durch Beschilderung oder Markierung erlassen sind, genehmigen. Für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für gemeindliche Straßen ist die örtliche Straßenverkehrsbehörde des Marktes Wendelstein zuständig. Für Staatsstraßen im Gemeindegebiet Wendelstein ist das Landratsamt Roth Abteilung Verkehrswesen zuständig. Entsprechende Anträge sind rechtzeitig vorher zu stellen.