Abgemeldete Fahrzeuge
Die Benutzung öffentlicher Flächen durch abgemeldete Fahrzeuge stellt nach Bayerischem Straßen- und Wegerecht eine unerlaubte Sondernutzung dar. Hierunter fallen auch Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen, die außerhalb des Versicherungs- zeitraumes auf öffentlichem Verkehrsgrund abgestellt werden. Für die Entfernung solcher Fahrzeuge ist grundsätzlich die Polizeiinspektion Schwabach zuständig. Die
Kosten für ein evtl. notwendiges Verwertungsverfahren wird dem Fahrzeughalter in Rechnung gestellt.
Kosten für ein evtl. notwendiges Verwertungsverfahren wird dem Fahrzeughalter in Rechnung gestellt.