Nutzungsänderung
Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn einem Gebäude, einer baulichen Anlage oder einem Raum eine neue Zweckbestimmung gegeben wird. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn eine Wohnung in eine Arztpraxis umgewandelt wird.
Für eine Nutzungsänderung ist häufig eine Baugenehmigung erforderlich. Auskünfte hierzu erteilt das für den Markt Wendelstein zuständige Bauteam des Landratsamtes Roth.
Für eine Nutzungsänderung ist häufig eine Baugenehmigung erforderlich. Auskünfte hierzu erteilt das für den Markt Wendelstein zuständige Bauteam des Landratsamtes Roth.