Sozialhilfe kann erhalten, wer sich in einer Notlage befindet und nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt selbst oder durch Angehörige zu finanzieren.
Antragstellung:
Ein Antrag auf Sozialhilfe kann direkt beim Landratsamt Roth oder über die Gemeindeverwaltung gestellt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes Roth.