Das Führungszeugnis ist ein Auszug insbesondere über strafrechtliche Verurteilungen, das Sie ab Ihrem 14. Lebensjahr bei der für Sie zuständigen Meldebehörde oder über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz
beantragen können.
Führungszeugnisarten
Belegart N:
…wenn das Führungszeugnis für private Zwecke benötigt wird (z.B. Einstellung bei einem privaten Arbeitgeber, Einschreibung bei einer Universität oder Hochschule usw.). Das Führungszeugnis mit der Belegart N wird dem Antragsteller durch das Bundeszentralregister in Bonn direkt an die angegebene Wohnanschrift übersandt.
Belegart O:
…wenn das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist (z.B. Einstellung bei einer Behörde, Gewerbeanmeldung, Gaststättenerlaubnis usw.). Gemäß § 32 Abs. 2 BZRG enthält es mehr Angaben als bei Belegart N, insbesondere Verwaltungsgerichtsentscheidungen und Verurteilungen wegen Straftaten im Zusammenhang mit einem Gewerbe. Bei Antragstellung ist die genaue Behördenadresse, der Verwendungszweck und das Geschäftszeichen anzugeben. Das Führungszeugnis mit der Belegart O wird der angegebenen Behörde durch das Bundeszentralregister in Bonn direkt übersandt.
Belegart erweitert
Diese Führungszeugnisse werden benötigt für
• die Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72a Sozialgesetzbuch VIII Kinder- und Jugendhilfe,
• eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder eine Tätigkeit, die in vergleichbarer Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.
Bitte eine schriftliche Aufforderung vorlegen, in der von Ihnen die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses verlangt wird.
Antragstellung
• persönliches Erscheinen
• Personalausweis oder Reisepass vorlegen
Gebühr: 13,00 €