Kinderreisepässe können für Kinder mit einem Alter bis 12 Jahren beantragt werden.
Der oder die Antragsberechtigte müssen grundsätzlich persönlich mit dem Kind (auch Babys) bei der Passbehörde vorsprechen. Sind beide Elternteile antragsberechtigt, reicht es wenn ein Elternteil vorspricht, sofern dieser die vollständig ausgefüllte Einverständniserklärung des anderen Elternteils vorlegt.
Benötigte Unterlagen für den Antrag oder die Verlängerung:
• alte Ausweisdokumente des Kindes falls vorhanden
• bei Erstbeantragung in unserer Behörde: Geburtsurkunde des Kindes
• aktuelles biometrisches Lichtbild des Kindes
• Einverständniserklärung des anderen Elternteils
• Ausweisdokumente aller Sorgeberechtigten
Eine Verlängerung ist nur möglich, solange der Kinderreisepass noch gültig ist.
Der Kinderreisepass kann während seiner Gültigkeitsdauer aktualisiert werden. Dazu wird ein neues Passbild angebracht und die Angaben zur Körpergröße oder Augenfarbe werden aktualisiert.
Gebühren:
• 13,00 € Kinderreisepass
• 6,00 € Aktualisierung oder Verlängerung
Formulare:
siehe Bürgerservice - Ausweise