Die Geburt eines Kindes wird immer bei dem Standesamt angezeigt und beurkundet, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren ist. Dies ist unabhängig von dem späteren Aufenthaltsort des Kindes, die Zuständigkeit für den Beurkundungsvorgang bezieht sich rein auf den tatsächlichen Geburtsort. (Beispiel1: Kinder, die in einem Klinikum in Nürnberg zur Welt kommen, werden am Standesamt Nürnberg beurkundet. Die ist auch der Fall, wenn beide Eltern aus Wendelstein kommen und das Kind ca. 3 Tage nach der Geburt aus dem Krankenhaus entlassen wird und in Wendelstein wohnt. Beispiel 2: Ein Kind, welches mittels Hausgeburt in Wendelstein geboren wird, wird am Standesamt Wendelstein beurkundet.)
Für Personen, die in der Gemeinde Wendelstein geboren wurden, können am Standesamt Wendelstein Geburtsurkunden ausgestellt werden. Die Urkunde kann persönlich, telefonisch oder per E-Mail im Standesamt beantragt werden. Zusätzlich steht Ihnen auch die Online-Beantragung über das Bürgerserviceportal zur Verfügung.