Auskünfte zu Grenzabständen von Bäumen und Sträuchern können der Informationsschrift des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz "Rund um die Gartengrenze" entnommen werden. Die Broschüre kann auch bei der Bauverwaltung angefordert werden.
siehe: www.justiz.bayern.de/media/pdf/broschueren/rund_um_die_gartengrenze.pdf