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Wendelsteiner Ortsrecht

Bayerischen Gemeinden ist es im Rahmen der Gesetze erlaubt, örtliche Rechtsvorschriften zu erlassen. Der Markt Wendelstein hat von dieser Rechtsetzungsbefugnis Gebrauch gemacht. Das Wendelsteiner Ortsrecht ist die nachfolgende Sammlung der vom Marktgemeinderat Wendelstein erlassenen Satzungen und Verordnungen.

Bitte beachten Sie vor der Lektüre folgende Hinweise:
    • Haushaltssatzungen, Flächennutzungsplan und Bebauungspläne sowie Pläne oder Grafiken als wesentliche Bestandteile von Satzungen und Verordnungen sind nicht veröffentlicht.
    • Die hier veröffentlichten Fassungen von Satzungen und Verordnungen sind nicht rechtsverbindlich. Rechtsverbindlich sind vielmehr ausschließlich die amtlich bekannt gemachten Ausfertigungen der Texte. Diese liegen bei der Gemeinde zur öffentlichen Einsicht aus.
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Letzte Änderung: 05.03.2012 18:52 Uhr