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Richtlinie Wohnraumförderung

Der Marktgemeinderat Wendelstein hat ein Wohnraum-Förderprogramm für junge Familien aufgelegt. Seit 1. Juni 2011 können junge Familien mit mindestens einem Kind beim Erwerb oder der Schaffung von Wohnraum auf Antrag einen gemeindlichen Zuschuss von mindestens 3.000 Euro bekommen, soweit die Fördervoraussetzungen erfüllt werden. Der Zuschuss erhöht sich beim Kauf eines mindestens 30 Jahre alten Gebäudes um weitere 3.000 Euro. Grundvoraussetzung für die Förderung ist mindestens ein Kind. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Zuschuss um 3.000 Euro. Sollte ein Kind innerhalb von sechs Jahren nach dem Erwerb oder der Schaffnung von Wohnraum (ab dem 01.08.2012) geboren werden, ist ebenfalls eine Förderung möglich.  Beispielweise kann eine fünfköpfige Familie beim Erwerb einer über dreißigjährigen Gebrauchtimmobilie einen Zuschuss von 12.000 Euro bekommen.

Auskünfte zur "Richtlinie Wohnraumförderung" erhalten Sie im Baureferat bei Frau Polster (Telefon 09129/401-142) oder Herrn Babinsky (Telefon 09129/401-140).

 

Richtlinie des Marktes Wendelstein zur Förderung des Erwerbs und der Schaffung von Wohnraum (Richtlinie Wohnraumförderung)

 

Antragsformular pdf

Antragsformular word

Letzte Änderung: 31.07.2012 09:45 Uhr